Pflegeleistungen ab 1. Januar 2017
Neue Pflegegrade ab 2017
Mit Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes am 1. Januar 2016
wurden die Weichen für einen grundlegend neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
gestellt, der ab dem 1. Januar 2017 gilt. Fünf neue Pflegegrade werden die
bisherigen drei Pflegestufen ersetzen. Künftig erhalten alle Pflegebedürftigen
gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig
davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen
betroffen sind. Die Überleitung in die neuen Pflegegrade erfolgt
automatisch.
Informationen dazu können Sie hier erhalten