Förderung des Verbandes auf Bundesebene
Die Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontakt-stellen auf der gesetzlichen Grundlage des § 20h Sozialgesetzbuch V (SGB V) trägt dem hohen gesundheits-politischen Stellenwert der Selbsthilfe Rechnung.
Die Selbsthilfeförderung der Krankenkassen und ihrer Verbände zielt darauf ab, die Selbst-hilfe in der Vielfalt ihrer Strukturen und Ausrichtungen zu unterstützen und dabei auch die neueren Entwicklungen der Selbsthilfebewegung in Deutschland zu berücksichtigen. Die Förderung der Selbsthilfe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss als Gemein-schaftsaufgabe aller Sozialversicherungsträger, der öffentlichen Hand sowie der privaten Kranken- und Pflegeversicherung umgesetzt werden.
Der Bundesverband Poliomyelitis e. V. ist zur Wahrung seiner Aufgaben auf diese Förderung angewiesen. Neben den gesetzlichen Krankenkassen fördert uns unter anderem auch die GlücksSpirale seit Jahren. Wir danken allen gesetzlichen Krankenkassen, der öffentlichen Hand und allen anderen Institutionen für die bisherige Unterstützung.
In den Rechnungsjahren 2021 bis 2023 haben wir folgende Förderung erhalten:
Förderung nach § 20G SGB V / Sonstige Förderungen |
2023 | 2022 | 2021 | |
. | GKV-Gemeinschaftsförderung von folgenden Spitzenverbänden
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45.500,00 | 48.100,00 | 45.500,00 |
2. | Techniker Krankenkasse (TK) "Medizinische Notfallkarte PPS (2023)" |
3.709,00 | 4085,79 | 3.522,00 |
3. |
Deutsche Angestelltenkrankenkasse (DAK) |
4850,00 | ||
4. | ||||
5. | ||||
Gesamtförderung |
49.209,00 |
57.035,79 |
49.022,00 |
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