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  • förderhinweise
    Neben dem Bundesverband werden auch unsere Landes-verbände und Regionalgruppen durch alle gesetzlichen Krankenkassen, der öffentlichen Hand und weiterer Institutionen aus der Wohlfahrtspflege gefördert. Die Veröffentlichung dieser Förderungen werden durch unsere Gruppierungen in den Bundesländern und Regionen durchgeführt.

Selbstverpflichtung zur Neutralität und Unabhängigkeit:

Link zur Seite Selbstverpflichtung

Zur Information:

Die Förderung der Selbsthilfeverbände nach §20h SGB V erfolgt je nach Antragsteller auf folgenden Ebenen:

  • Bundesebene
  • Landesebene (Bundesländer)
  • Regionale Ebene (Förderregionen)

Außerdem wird nach zwei Förderbereichen unterschieden:

Gemeinschaftsförderung

Über die Gemeinschaftsförderung werden  laufende Kosten einer Selbsthilfe-organisation bezuschusst, welche zur Ausübung ihrer Aufgaben benötigt werden. Diese Förderung muss jährlich neu beantragt werden.

Projektförderung

Projekte im Rahmen der Selbsthilfearbeit können durch eine projektbezogene Förderung mitfinanziert werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um zeitlich begrenzte Projekte. Neben den Krankenkassen gibt es auch andere Institutionen, wie die öffentliche Hand oder Organisationen aus der freien Wohlfahrtspflege die sich an der Projektförderung beteiligen.

In einigen Bundesländern und Förder-regionen sind kombinierte Förderverfahren etabliert.

Ausführliche Bestimmungen sind im Selbst-hilfeleitfaden - Stand 17.06.2013 geregelt.

 Download: Leitfaden Selbsthilfeförderung

Förderung des Verbandes auf Bundesebene

Die Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontakt-stellen auf der gesetzlichen Grundlage des § 20h Sozialgesetzbuch V (SGB V) trägt dem hohen gesundheits-politischen Stellenwert der Selbsthilfe Rechnung.

Die Selbsthilfeförderung der Krankenkassen und ihrer Verbände zielt darauf ab, die Selbst-hilfe in der Vielfalt ihrer Strukturen und Ausrichtungen zu unterstützen und dabei auch die neueren Entwicklungen der Selbsthilfebewegung in Deutschland zu berücksichtigen. Die Förderung der Selbsthilfe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss als Gemein-schaftsaufgabe aller Sozialversicherungsträger, der öffentlichen Hand sowie der privaten Kranken- und Pflegeversicherung umgesetzt werden.

Der Bundesverband Poliomyelitis e. V. ist zur Wahrung seiner Aufgaben auf diese Förderung angewiesen. Neben den gesetzlichen Krankenkassen fördert uns unter anderem auch die GlücksSpirale seit Jahren. Wir danken allen gesetzlichen Krankenkassen, der öffentlichen Hand und allen anderen Institutionen für die bisherige Unterstützung.

In den Rechnungsjahren 2021 bis 2023 haben wir folgende Förderung erhalten:

Förderung nach § 20G SGB V / Sonstige Förderungen

2023 2022 2021
. GKV-Gemeinschaftsförderung von folgenden Spitzenverbänden
  • AOK Bundesverband GbR
  • BKK Dachverband e. V.
  • IKK e. V.
  • Knappschaft
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
  • Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
45.500,00 48.100,00 45.500,00
2. Techniker Krankenkasse (TK)
 "Medizinische Notfallkarte PPS (2023)"
3.709,00 4085,79 3.522,00
3.

Deutsche Angestelltenkrankenkasse (DAK)
Responsivedesign Internetauftritt (Automatische Anpassung des Internetauftritts auf Tablet und Smartphone)

4850,00
4.
5.

​Gesamtförderung

49.209,00

57.035,79

49.022,00


Bundesverband Poliomyelitis e.V.

  • Interessengemeinschaft von Personen mit Kinderlähmung
  • Freiberger Straße 33  |  09488 Thermalbad Wiesenbad