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  • Übernahme Hilfsmittel-Stromkosten

    [Poliomyelitis]

    Poliomyelitis anterior acuta oder spinale Kinderlähmung, wie diese Krankheit auch genannt wurde, ist eine akut auftretende Viruserkrankung, die in der westlichen Welt etwa bis in die frühen 60er Jahre verbreitet war.

Übernahme Hilfsmittel-Stromkosten

Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat bereits im Februar 1997 entschieden, dass der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs.1 S1 SGB 5 auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie (BSG, Az. 3 RK 12/96) umfasst.

Somit müssen die Krankenkassen nicht nur die Anschaffung und die Wartung von Hilfsmitteln bezahlen, sondern auch den Strom, der zum Betreiben dieser Hilfsmittel notwendig ist.


Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgenden Links:

http://www.pflege-durch-angehoerige.de/2014/08/23/krankenkasse-muss-stromkosten-fuer-elektrische-hilfsmittel-bezahlen/

http://www.pflege-durch-angehoerige.de/2014/08/23/musterbrief-an-krankenkasse-stromkostenerstattung-elektrische-hilfsmittel/

Bundesverband Poliomyelitis e.V.

  • Interessengemeinschaft von Personen mit Kinderlähmung
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