Assistenz im Krankenhaus
"Am letzten Freitag wurden die bereits vom Bundestag verabschiedeten Regelungen zur Assistenz im Krankenhaus im sogenannten Omnibus-Verfahren mit dem „Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes“ nunmehr auch im Bundesrat beschlossen.
Im SGB V ist nunmehr gereglt, dass die gesetzliche Krankenversicherung bei Mitaufnahme von Begleitpersonen aus dem privaten Umfeld anfallende Entgeltersatzleistungen (§44b SGB V) , etwa für Familienangehörige, übernimmt. Werden Betroffene durch Ihnen vertraute Mitarbeiter*innen der Eingliederungshilfe begleitet, übernehmen nunmehr die Träger der Eingliederungshilfe die Personalkosten (§ 113 Abs. 6 SGB IX). In beiden Fällen ist allerdings Voraussetzung, dass der Betroffene grundsätzlich Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe hat. Die pflegerische Leistung selbst bleibt jedoch weiterhin Aufgabe des Krankenhauspersonals.
Die neuen Regelungen treten ein Jahr nach Verkündung des Gesetzes in Kraft."
(dies ist eine Information von der BAG SELBSTHILFE)